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EU-Richtlinie 2025/2647

Alternative Streitbeilegung für jeden EU-Mitgliedstaat

Akordans setzt den vollständigen ADR-Rahmen nach Richtlinie 2025/2647 um und bietet Unternehmen und Verbrauchern eine schnelle, kostengünstige und rechtsverbindliche Alternative zu grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren.

Hintergrund

Was ist ADR — und warum ist sie wichtig?

Alternative Streitbeilegung (ADR) bezeichnet jedes Verfahren, das einen Rechtsstreit außerhalb des traditionellen Gerichtssystems löst. Nach der EU-Richtlinie 2013/11/EU (geändert durch 2025/2647) haben Verbraucher das Recht, Streitigkeiten mit Händlern einer zertifizierten ADR-Stelle vorzulegen — zu geringen oder gar keinen Kosten.

Traditionelle Gerichte sind langsam, teuer und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten in puncto Zuständigkeit komplex. Ein französischer Verbraucher, der über einen Kauf von 300 € bei einem deutschen Händler streitet, müsste monatelange Verfahren in der falschen Sprache durchstehen — zu Kosten, die den Streitwert um ein Vielfaches übersteigen.

Akordans löst denselben Streitfall in 24 Stunden, in den Sprachen beider Parteien, beginnend mit einer kostenlosen Bewertung — mit durchsetzbaren Ergebnissen in allen 27 Mitgliedstaaten.

Konform mit Richtlinie 2025/2647

Akordans ist nach der aktualisierten EU-ADR-Richtlinie zertifiziert, die 2013/11/EU für digital-first-Verfahren ablöst.

Schneller als jedes Gericht

Streitfälle der Stufe 1 werden in 24 Stunden gelöst. Mediations-Vergleiche der Stufe 3 in 5 Werktagen.

Rechtsverbindliche Ergebnisse

Vollstreckbare Vergleiche haben dieselbe Durchsetzungskraft wie gerichtlich genehmigte Vergleiche nach Art. 6 der Richtlinie.

Alle 27 Mitgliedstaaten

Eine Plattform, ein Verfahren, gültig in der gesamten Europäischen Union — kein Forum-Shopping.

Vergleich

Akordans im Vergleich zur traditionellen Streitbeilegung

AspektTraditionelles GerichtAllgemeines Schiedsverfahren Akordans
KostenTausende bis zehntausende €500 – 5.000+ € an GebührenKostenlose Bewertung, ab 29 €
GeschwindigkeitDurchschnittlich 12 – 36 Monate3 – 18 Monate24 Stunden – 14 Tage
RechtswirkungBindendes Urteil, EU-weit vollstreckbarBindender Schiedsspruch nach dem New Yorker ÜbereinkommenFreiwilliger Vergleich (Stufe 1/2) oder vollstreckbarer Vergleich (Stufe 3), durchsetzbar nach der ADR-Richtlinie
ZuständigkeitKomplexe grenzüberschreitende Vorschriften (Brüssel I)Vom Schiedsort abhängig, lokale Vollstreckung kann erforderlich seinAlle 27 EU-Mitgliedstaaten nach Richtlinie 2013/11/EU
KI-UnterstützungKeineSelten verfügbarBeweisanalyse, Vergleichsspanne, KI-Verordnungs-konform

Lesen Sie die zugrunde liegenden Rechtsinstrumente im Detail: die EU-Mediationsrichtlinie, das New Yorker Übereinkommen (172 Vertragsstaaten im Jahr 2026) und das Singapurer Übereinkommen über Mediation.

Abdeckung

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten

Akordans ist in jedem EU-Mitgliedstaat unter der ADR-Richtlinie tätig. Ergebnisse werden EU-weit automatisch anerkannt und sind durchsetzbar.

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Bereit, einen grenzüberschreitenden Streitfall einzureichen?

Starten Sie Ihren Streitfall in wenigen Minuten. Für Stufe 1 und Stufe 2 sind keine Anwältinnen oder Anwälte erforderlich.